solid - newsletter Nummer 324
Ausgabe 21/08 vom 20. Juni 2008

 
     
  Die Träger von solid sind: N-ERGIE Aktiengesellschaft, infra fürth gmbh, Stadtwerke Schwabach GmbH und die Erlanger Stadtwerke AG

  1. Umfrage und Gewinnspiel zum solid-newsletter
  2. Bundesumweltministerium verlängert Kesseltauschbonus im Marktanreizprogramm
  3. Solare Kühlung: neuer Leitfaden und Vorankündigung solid-Vortrag
  4. Kabinett verabschiedet zweites Klimapaket
  5. Die sieben häufige Missverständnisse zum Energieausweis
  6. Besucherrekord bei der Intersolar: 50.000 informierten sich

  Impressum, newsletter Abo

 

Umfrage und Gewinnspiel zum solid-newsletter




(HÜ) Seit Mitte April erscheint der solid-newsletter in einem neuen Layout. Das Aussehen wurde leicht überarbeitet, die Technik hinter dem solid-newsletter stark verändert. Ab dieser Ausgabe wird der newsletter vollständig mithilfe von sogenannten Open-Source-Anwendungen erstellt. Dabei handelt es sich um die Programme Typo-3, welche auch die Grundlage der solid-Homepage liefert und PHP-List, mittels dem die Mails versendet werden. Durch die Umsetzung des newsletters auf Typo3 hat sich für die Macher des newsletters eine noch bessere Darstellung auf allen Mail-Clients ergeben. Die darstellung der Meldungen direkt auf der Startseite der solid-Homepage hat sich auch bewährt.

 

Gewinnspiel: Um herauszufinden wie die solid-Kunden, welche den Informationsticker der fränkischen Solarenergieexperten regelmäßig erhalten, die Umstellung sehen, möchte solid Sie bitten an einer kleinen Umfrage teilzunehmen. solid verbindet diese Umfrage mit einem kleinen Gewinnspiel, bei dem es wieder interessante Preise zu gewinnen gibt.

 

Hier können Sie am solid-newsletter-Gewinnspiel teilnehmen

 

Einsendeschluss ist der 30. Juni 2008


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Bundesumweltministerium verlängert Kesseltauschbonus im Marktanreizprogramm




(BMU/BSW) Das Bundesumweltministerium verlängert die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen: Bis Ende 2009 erhalten Investoren zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarkollektoren einen Bonus, wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro.

 

Neu ist, dass künftig auch der Kesseltausch in Kombination mit einer Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375 Euro gefördert wird. Diese Regelung soll für ab dem 01. Mai 2008 beim BAFA gestellte Anträge (maßgeblich ist der Tag des Antragseingangs) gelten.

 

Vor dem Hintergrund explodierender Öl- und Gaspreise hat das Bundesumwelt-ministerium beschlossen, die Förderung von Solarwärme-Anlagen zu verlängern und weiter zu verbessern. Beim Austausch alter Öl- oder Gasheizungen durch moderne Solarheizungen winken dem Verbraucher besonders attraktive Fördergelder. Zusätzlich zur üblichen Solarförderung in Höhe von 105 Euro je Quadrat-meter Solarkollektorfläche werden je nach Solaranlagentyp staatliche Zuschüsse in Höhe von 375 - 750 Euro gewährt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde dieser „Kesseltausch-Bonus“ jetzt bis zum 31.12.2009 verlängert. Ursprünglich sollte der Bonus zum Monatsende auslaufen.

 

Nach Angaben des BSW-Solar (www.solarwirtschaft.de) sind in Deutschland über vier Millionen Heizkessel älter als 20 Jahre. Aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs sind ihre Eigentümer besonders stark von den steigenden Energiepreisen betroffen. Genau hier soll der solare Kesseltausch-Bonus Abhilfe schaffen und die Umstellung auf hoch effiziente solare Heizsysteme erleichtern. Mit Erfolg: Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres gingen in der Förderstelle des Bundesamtes für Wirtschaft (BAFA) 37.000 Förderanträge für Solaranlagen ein. Rund 10.000 von ihnen nutzten den neuen Kesseltausch-Bonus. BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig: "Solarheizungen verkaufen sich derzeit wie warme Semmeln. Offensichtlich wollen tausende Verbraucher rechtzeitig vor Beginn der Heizsaison noch ihren alten Heizkessel gegen eine moderne Solarheizung austauschen. Es hat sich herumgesprochen: Solarenergie ist eine ausgezeichnete Versicherung gegen explodierende Heizkosten. Die Sonne stellt keine Rechnung!“

 

Einen zusätzlichen Marktschub erwartet die Solarwärmebranche vom kürzlich verabschiedeten Wärmegesetz zum Einbau Erneuerbarer Energien: Im Neubau werden Solarheizungen ab Anfang 2009 in Deutschland zur Pflicht. In Baden-Württemberg gilt diese Verpflichtung ab 2010 auch im Gebäudebestand. Bereits über eine Million deutsche Haushalte betreiben inzwischen eine Solaranlage auf ihrem Dach, um die Heizkosten zu senken. Internet: www.erneuerbare-energien.de , www.solarwirtschaft.de

 


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Solare Kühlung: neuer Leitfaden und Vorankündigung solid-Vortrag




(oekonews/HÜ) Von der Energie und SEP-Koordinierungsstelle (MA 27, EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung, Wien) wurde ein sehr interessanter Leitfaden zum Thema Solare Kühlung für Büro- und Dienstleistungsgebäude veröffentlicht.

 

Bei Büro- und Dienstleistungsgebäuden (wie z.B. Banken, Versicherungen, Krankenhäuser usw.) wird für die nächsten 20 Jahre ein zunehmender Energieverbrauch erwartet. Ein prognostizierter Gebäudezuwachs von 13,3 Prozent und die vermehrte Verwendung von Klimaanlagen sollen zu einer Verdreifachung des Strombedarfs zur Raumkühlung führen. Dieser Entwicklung kann mit zwei Ansätzen entgegen gewirkt werden:

 

  1. Der Kühlbedarf bei den Gebäuden wird so niedrig wie möglich gehalten. Dies kann z.B. durch umsichtige Architektur oder Beschattung erfolgen.
  2. Der notwendige Energieverbrauch wird durch umweltfreundliche Systeme (wie solare Kühlung) abgedeckt.

 

Vorteile der solaren Gebäudekühlung: Der größte Vorteil der Solarenergie besteht darin, dass zum Zeitpunkt des höchsten Kühlbedarfs auch die meiste Energie zur Verfügung steht. Zusätzlich kann diese Energieform zur Wassererwärmung verwendet werden. Die saubere Sonnenenergie reicht aber ebenso für die Raumheizung in der kälteren Saison aus. Der neuer Leitfaden "Solare Kühlung von Büro- und Dienstleistungsgebäuden" gibt nun ArchitektInnen, PlanerInnen und BauherrInnen einen umfassenden Einblick in das immer wichtiger werdende Thema. Ausführlich werden die Aspekte "Motivation", "Technologie", "Architektur "und "Planung" beschrieben. Der Leitfaden analysiert die technischen und ökologischen Vorteile für den Entwurf von zukunftsfähigen Büro- und Dienstleistungsgebäuden und bietet zahlreiche Lösungen für die Umsetzung an.

 

Bestellung des Leitfadens: MA 27-SEP Koordinationsstelle, Tel.: 4000/27008, Fax: 4000/7215, Schlesingerplatz 2, 1080 Wien, Download unter: www.wien.at/wirtschaft/eu-strategie/energie/pdf/solares-kuehlen.pdf

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Quelle: www.oekonews.at

 

Vorankündigung:  Am Donnerstag, den 11. September 2008 findet um 19.00 Uhr bei solid in der heinrich-Stranka-Straße 3-5 der Vortrag: "Solare Kühlung eines Bürogebäudes, Erste Erfahrungen aus der Praxis" statt. Der Referent kommt von der iba AG aus Fürth.

 

Um auch an heißen Sommertagen produktiv im Großraumbüro arbeiten zu können bedarf es Maßnahmen zur Klimatisierung. Immer häufiger werden in Hotels, Labors oder öffentlichen Gebäuden Klimaanlagen eingesetzt. Insbesondere Büros haben durch den Einsatz von Computern, Kopierern, Leuchten und anderen elektrischen Verbrauchern einen großen Kühlungsbedarf. Die Nachfrage ist weltweit steigend, auch in Deutschland. Um die Gebäude zu kühlen werden in der Regel energieintensive Klimaanlagen eingesetzt. Der höchste Kühlbedarf fällt zeitlich mit der Mittagsspitze im Lastprofil des Stromverbrauchs zusammen.

 

Das am 29. August 2007 in Betrieb genommene solarautarke System im Gebäude der iba AG in Fürth ist ein Modellprojekt zur solargestützten Kühlung, Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Es wurde im Rahmen des Programms „Solarthermie2000plus“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. Nach energetischen Einzelmaßnahmen wurde nun die Pilotanlage errichtet. Basierend auf Solarenergie ist ein kombiniertes System zur Bereitstellung von Heizwärme und Trinkwarmwasser und Kühlung entwickelt worden. Ziel ist es mit der thermischen Solaranlage den Primärenergiebedarf für Wärme zu senken und gleichzeitig ein Kühlsystem zu betreiben. In dem Vortrag werden Ergebnisse aus dem ersten sommerlichen Betrieb präsentiert.


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Kabinett verabschiedet zweites Klimapaket





Foto: Hüttmann

(BMU) Das Bundeskabinett hat heute das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Schwerpunkt der sieben Gesetze und Verordnungen ist die Steigerung der Energieeffizienz. "Deutschland verfolgt das weltweit ambitionierteste Klima- und Energieprogramm. Unser Ziel ist: Weg von Öl und Gas, hin zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Das schützt das Klima, senkt die Energiekosten für unsere Bürger und schafft über 500.000 zusätzliche Jobs bis 2020", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

 

Der Kabinettsbeschluss sieht unter anderem die Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich um 30 Prozent vor. Das gilt für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand – für alle Gebäude, auch für Ein- und Zweifamlienhäuser dann, wenn sich der Besitzer zu einer grundlegenden Sanierung seines Hauses entschließt. Außerdem sollen beim dringend erforderlichen Ausbau des Stromnetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch Erdverkabelungen möglich sein.

 

Die Bundesregierung hatte auf ihrer Kabinettsklausur im August 2007 in Meseberg ein 29-Punkte-Programm zur Energie- und Klimapolitik vorgelegt. Ziel des Maßnahmenbündels ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Bis 2007 sind die Treibhausgasemissionen um gut 20 Prozentpunkte gegenüber 1990 gesunken. Das deutsche Klimaschutzziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls lautet, im Zeitraum 2008-2012 die Emissionen um 21% zu reduzieren. "Wir haben im Klimaschutz bereits viel geschafft: Das Kyoto-Ziel ist schon fast erreicht, die Wegstrecke bis 2020 haben wir zur Hälfte hinter uns. Jetzt müssen wir unsere Anstrengungen verstärken – auch um uns vor immer höheren Energiepreisen zu schützen. So, wie das 20. Jahrhundert von einer stetig steigenden Arbeitsproduktivität gekennzeichnet war, muss das 21. Jahrhundert das Jahrhundert der Energieeffizienz werden", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.


Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:

  • Novelle von Energieeinspargesetz und –verordnung: Ab 2009 werden die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Außerdem wird der Vollzug erheblich konsequenter ausgestaltet. Das steigert die Energieeffizienz im Gebäudebereich erheblich.
  • Gesetz zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus: Das Gesetz sichert den beschleunigten Ausbau der Stromnetze, der notwendig ist, um den Strom von den zukünftigen Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee in die Verbrauchszentren zu transportieren. Damit Umwelt und Anwohner geschont werden, ist für Pilotstrecken in sensiblen Gebieten die Möglichkeit von Erdkabeln statt Freileitungen vorgesehen. Innovative Techniken, wie Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, werden ebenfalls gefördert.
  • Verordnung zu Strom- und Gaszählern: Mit der Verordnung werden die konkreten Bedingungen zur Einführung intelligenter Zähler geregelt. Intelligente Zähler machen den Energieverbrauch transparent für die Verbraucherinnen und Verbraucher und geben so Hinweise auf Energie- und Kosteneinsparungs¬möglichkeiten. Zudem werden lastvariable Tarife ermöglicht.
  • Novelle der Heizkostenverordnung: In Zukunft müssen in Mietgebäuden 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden, statt pauschal auf alle Wohnungen gleich zu verteilen (bisher: mindestens 50 Prozent). Damit lohnt sich Energiesparen noch mehr.

Quelle: www.erneuerbare-energien.de


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Die sieben häufige Missverständnisse zum Energieausweis




(EnEVOnline) Worauf Käufer und Neumieter von Immobilien ab 1. Juli achten sollten:  Ab 1. Juli ist es soweit. Ab diesem Tag dürfen potenzielle Käufer und Neumieter von älteren Wohnungen und Wohnhäusern den Energieausweis verlangen. Kein Mieter oder Käufer will erst bei der Heizkostenabrechnung erfahren, ob er ein "Energiesparhaus" oder eine "Energieschleuder" erworben hat. Kein Wunder also, dass der "Energieausweis" und die "Energieeinsparverordnung" täglich in den Medien sind. Leider haben sich auch Missverständnisse breit gemacht. Wir wollen helfen sie aufzuklären.

 

1. Den Energieausweis nennt man auch "Energiepass": Den "Energiepass" kennen viele Menschen durch die Berichte der Medien. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) entwickelte den freiwilligen "dena-Energiepass" und testete ihn von 2003 bis 2007 bundesweit in einem Feldversuch für Wohngebäude im Bestand. Diese dena-Energiepässe gelten zehn Jahre lang ab Ausstellung bei Verkauf und Neuvermietung. Die Europäische Kommission hatte in einer Richtlinie ihre Mitgliedstaaten verpflichtet Energieausweise einzuführen, wenn im Bestand eine Wohnung, ein Haus oder Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. In Deutschland hat die Bundesregierung inzwischen die EU-Richtlinie durch die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) umgesetzt. Die neue EnEV hat auch Energie-Nachweise bei Verkauf und Neuvermietung eingeführt. Die Ausweise heißen allerdings "Energieausweis" wie auch das Muster, das die EnEV dafür zur Verfügung stellt.

 

2. Seit 2008 gilt die neue Energieeinsparverordnung: Nein, die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist weder am 1. Januar 2008 noch am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Die EnEV 2007 gilt seit dem 1. Oktober 2007. Wer einen Neubau plante und den Bauantrag bis zum 30. September 2007 eingereicht hatte, für den galt die vorhergehende EnEV 2004. War am 1. Oktober 2007 der Bauantrag zwar gestellt, jedoch noch nicht entschieden -- konnte der Bauherr allerdings verlangen, dass man den Neubau nach der EnEV 2007 behandelt.

 

3. Ab 1. Juli müssen alle Vermieter und Verkäufer den Energieausweis vorweisen: Nein, nicht alle Vermieter und Verkäufer sondern nur bestimmte Eigentümer. Die EnEV spricht hier die potenziellen Mieter und Käufer an, die ältere Wohnungen, Wohnhäuser oder Wohnimmobilien suchen. Ist das betreffende Gebäude bis Ende 1965 erbaut worden, können sie vom Eigentümer verlangen, dass er ihnen den Energieausweis nach EnEV zugänglich macht. Für Baudenkmäler muss allerdings kein Energieausweis ausgestellt werden. Den Energieausweis könnte der Eigentümer bei der Besichtigung beispielsweise im Treppenhaus oder im Flur aushängen.

 

4. Der Energieausweis zeigt die künftigen Energiekosten: Dieses würde allen gut gefallen, ist jedoch genauso unmöglich wie beispielsweise beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Der Energieausweis dient lediglich der Information. Er soll Mietern und Käufern bei der Auswahl helfen, beispielsweise eine "Energieschleuder" von einem "Energiesparhaus" zu unterscheiden. Deshalb sind im Energieausweis als Orientierungshilfe auch die verschiedenen Energiestandards mit aufgeführt. Auch wenn der Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs erstellt wurde, können die Daten nicht verbindlich für zukünftige Nutzer gelten.

 

5. Eigentümer, Vermieter und Verkäufer können immer wählen zwischen Bedarfs- oder Verbrauchs-Ausweis: Wenn wir nur über den Energieausweis im Bestand bei Verkauf und Neuvermietung sprechen, stimmt diese Aussage bis auf eine Ausnahme. Es sind die kleinen Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, die noch vor 1977 erbaut wurden und die bis heute die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 noch immer nicht erfüllen, weil sie nicht saniert wurden. Sie verbrauchen besonders viel Energie und die Eigentümer, Vermieter sollen dadurch zu Sanierungsmaßnahmen angeregt werden. Wer solch ein Wohnhaus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermieten will, darf ab 1. Oktober 2008 nur noch einen Bedarfs-Energieausweis ausstellen lassen. Bis Ende September diesen Jahres dürfen sie allerdings auch noch wählen.

 

6. Nur Energieberater stellen Energieausweise aus: Nein, nicht alle Energieberater und auch andere Berufsgruppen sind berechtigt Energieausweise auszustellen, insbesondere Architekten und Ingenieure. Dabei muss man unterscheiden: Handelt es sich um einen Energieausweis für ein neues Gebäude oder eine Modernisierung im Bestand? Hier gilt allein das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, das auch aussagt, wer diese Energieausweise ausstellen kann. Wenn es sich um einen Energieausweis für einen Bestandsbau handelt, den man verkauft oder neu vermietet, regelt die EnEV selbst, wer ausstellungsberechtigt ist. Dabei unterscheidet die EnEV wiederum wer für Wohn- und wer auch für Nichtwohnbestand ausstellungsberechtigt ist.

 

7. Der Verbrauchs-Ausweis muss keine Modernisierungsempfehlungen enthalten: Dies stimmt nur für gewisse Fälle - beispielsweise wenn das Bestandsgebäude bereits renoviert wurde. Ansonsten fordert die Energieeinsparverordnung in einem speziellen Paragraphen zu Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz "Modernisierungsempfehlungen sind dem Energieausweis ... beizufügen." Auch muss der Aussteller dem Eigentümer mitteilen, dass er keine Modernisierungen empfehlen kann. Angesichts der Energieausweise, die über das Internet bestellt und versendet werden, stellt sich die Frage: Kann man Modernisierungen empfehlen ohne das Gebäude zu besichtigen?

 

Fazit: Der Energieausweis betrifft Eigentümer von Gebäuden sowie potenzielle Mieter und Käufer. Sie alle müssen sich informieren, denn die Energieeinsparverordnung droht auch Bußgelder an, wenn man sie nicht beachtet. Ordnungswidrig handeln beispielsweise Eigentümer, die den Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern gar nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich machen. Dieser Text ist auf dem Internet-Portal www.EnEV-online.de erschienen, dort inden sich auch weitere Informationen, der Verordnungstext sowie Aussteller von Energieausweisen nach Postleitzahlen gelistet.

 

Autorin: Melita Tuschinski


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Besucherrekord bei der Intersolar: 50.000 informierten sich





Ansturm am ersten Messetag der Intersolar 2008, Foto: Solar Promotion

(Solarpromotion) Die weltweit größte Fachmesse für Solartechnik Intersolar ist mit einem enormen Erfolg zu Ende gegangen und damit am neuen Standort München hervorragend angekommen. Nachdem die Veranstalter vorab mit etwa 40.000 Besuchern gerechnet hatten, konnten bis zum Ende der Messe mehr als 50.000 Gäste aus über 130 Nationen auf der Messe München begrüßt werden.

 

„Nie zuvor hatten wir mehr Aussteller, Besucher und Nationen auf der Intersolar. Damit hat die Intersolar am Standort München eine neue Dimension erreicht. Nach der letzten vorläufigen Zählung konnten wir Besucher aus insgesamt über 130 Nationen in München willkommen heißen. Die Resonanz war wirklich überwältigend und wir freuen uns sehr, am Standort München ein so erfolgreiches neues Kapitel für die Intersolar aufzuschlagen“, so Markus Elsässer, Geschäftsführer der Solar Promotion GmbH, einem der beiden Veranstalter der Intersolar.

 

Auch Klaus W. Seilnacht, Geschäftsführer der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH, dem weiteren Veranstalter der Intersolar, ist mehr als zufrieden mit dem Auftakt in München: „Nach den bereits äußerst erfolgreichen Jahren der Intersolar in Freiburg hätten wir uns hier keinen besseren Auftakt wünschen können. Mit diesem Wachstum an Internationalität, Fläche, Ausstellern und Besuchern sind wir bestens aufgestellt für die Zukunft.“

 

weitere Informationen: www.intersolar.de


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