Solarenergie
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Vergütung photovoltaischer Anlagen


 

Gesetzliche Regelungen für Strom aus erneuerbaren Energien  

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Photovoltaik-Neuanlagen bekommen demnach 20 Jahre lang (zuzüglich der restlichen Monate des Inbetriebnahmejahres) eine festgelegte Vergütung für den produzierten Strom ihrer Anlage.

 


 

Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie z.B. hier

 


Laut EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten. Den Netzausbau bezahlt der Netzbetreiber, den Anschluß im Gebäude bezahlt der Besitzer.

 

Eine Volleinspeisung entsprechend dem EEG wirkt umsatzsteuerverpflichtend. Bei Umsatzsteuerpflicht wird Betreibern die Mehrwertsteuer (19 %) zusätzlich zum Vergütungssatz vom Stromnetzbetreiber ausbezahlt. Man muss diese Erlöse als Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt abführen. Die Mehrwertsteuer, die man an den Lieferanten der Anlage bezahlt hat wird vom Finanzamt zurückerstattet (Vorsteuererstattung).

 

Anlagenbetreiber können Ihren eigen erzeugten Strom aber auch teilweise oder vollständig selbst verbrauchen. Dies ist sinnvoll, da üblicherweise die Einspeisevergütung geringer ist als der Haushaltsstrompreis. Den nicht verbrauchten Anteil können sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen.



08.08.12
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